AGB
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von allen auf dieser Seite angebotenen Veranstaltungen (Touren, Trainings und ggf. Rennstrecken-Trainings) sowie allen damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von GM Training & Touren und beteiligten Vertragspartnern. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist als Gerichtsstand grundsätzlich der Firmensitz von GM Training & Touren vereinbart. Zudem gilt das deutsche Recht als vereinbart.
II. Vertragsabschluss und Anmeldungen
Anmeldungen zu den Veranstaltungen können über die Buchungsformulare auf der Homepage oder per E-Mail erfolgen. Der Vertragsschluss kommt durch die schriftliche Bestätigung von GM Training & Touren an die buchende Person zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Buchungsbestätigung und der Rechnung.
Veranstaltungen können in Zusammenarbeit mit entsprechend ausgebildeten Personen, die zusätzlich als Instruierende und/oder Guides eingesetzt werden, stattfinden. Außerdem können Partner in die Veranstaltungsausführung eingebunden werden. Der Vertragsschluss erfolgt direkt zwischen buchender Person und GM Training & Touren. Eine Buchung kann grundsätzlich nicht über Dritte erfolgen (Vorgabe Mindestalter/Führerscheingültigkeit in den jeweiligen Ländern, Datenschutz, Infektionsschutz bzw. daraus resultierende Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber Dritten)! Bei Anmeldung von mehreren Teilnehmern durch einen Anmelder erfolgt die Anmeldung auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder ebenso wie für seine eigene Verpflichtungen einsteht.
Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen bei
16 Jahren. Jüngere Teilnehmer können u.U. nach Rücksprache zur Teilnahme an den Veranstaltungen zugelassen werden. Handelt es sich um einen minderjährigen Teilnehmer, so ist das Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.
III. Leistung und Preis
Die in den Preisen enthaltenen Leistungen sind in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung abschließend aufgeführt. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind, sind nicht verfügbar.
Für den Fall, dass dem Veranstalter Mehrkosten entstehen, z.B. durch Erhöhung der Transportkosten für den Maschinentransport, neue Abgaben- und Gebührenverordnungen etc. bleiben Preiserhöhungen ausdrücklich vorbehalten. Entsprechende Preiserhöhungen werden der buchenden Person nach Bekanntwerden mitgeteilt, spätestens ein Monat vor Veranstaltungsbeginn. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde beim Vertragsabschluss oder während der Veranstaltung verlangt, sind zusätzlich zu bezahlen. Der Preis wird auf das Veranstaltungsdatum hin kalkuliert.
GM Training & Touren kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen GM Training & Touren sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von GM Training & Touren oder seiner Erfüllungsgehilfen. GM Training & Touren haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten durch Fahrbeeinträchtigungen (Sturz, Krankheit, etc.), durch Fahrzeugschäden, schlechte Witterungs-bedingungen o.ä.. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.
Für Veranstaltungen mit buchbarem Fahrzeugtransport gelten die AGB von Riders Projekt
IV. Zahlungsart und -frist
Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich die buchende Person, die damit verbundene Veranstaltungsgebühren, sowie eventuell zusätzlich gebuchte Leistungen fristgerecht zu bezahlen. Mit der Buchungsbestätigung erhält die Person auch gleichzeitig die Rechnung über die gebuchte Leistung. Diese Rechnung ist innerhalb 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Ist innerhalb des Zahlungsziels kein Zahlungseingang zu verzeichnen, behält sich GM Training & Touren vor, den gebuchten Platz zu stornieren. Die genauen Zahlungsmodalitäten sind in der Bestätigung der Buchung aufgeführt.
V. Stornierungen
Tritt die Person von einer gebuchten Veranstaltung oder zusätzlichen Leistung zurück, muss dies immer schriftlich erfolgen. Folgende Rücktrittskosten-Regelung tritt in Kraft:
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bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Rücktrittskosten. Der Betrag wird auf dem Kundenkonto gut geschrieben und kann für weitere Buchungen verwendet werden.
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bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Kosten in Rechnung gestellt, der Rest wird auf dem Kundenkonto gut geschrieben und kann für weitere Buchungen verwendet werden.
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unter 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 100% der Kosten in Rechnung gestellt.
Kundenguthaben sind nicht übertragbar und werden nicht verzinst. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Guthaben sind bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Für einige unsere Touren und Trainings biete ich in Zusammenarbeit mit der AXA einen eigenen Rücktrittsschutz an. Rücktrittskosten werden unter Umständen von einer Annullierungskosten-versicherung übernommen. Der Abschluss einer solchen Versicherung durch den Kunden wird unbedingt empfohlen.
Erscheint der Kunde nicht oder zu spät zur Veranstaltung, wird der Preis nicht rückerstattet.
Ist der Kunde verhindert, eine Veranstaltung anzutreten, kann er die Buchung an eine Ersatzperson abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllen muss und bereit ist, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten.
GM Training & Touren ist rechtzeitig vor dem Veranstaltungsbeginn über den Ersatz zu informieren. GM Training & Touren ist berechtigt, die Ersatzperson abzulehnen, wenn sie für die Gruppe ungeeignet erscheint bzw. die Voraussetzungen nicht erfüllt. Bei Ablehnung der Ersatzperson gilt
die Absage als Rücktritt gemäß Ziff. V.
VI. Haftungsausschluss
Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von GM Training & Touren. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter (bei evtl. Rennstrecken-Trainings gegen die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen).
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Touren entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Die teilnehmende Person selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich sie selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenver-sicherung) selbst verantwortlich. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
VII. Instruktionsfahrten
Die Instruierende Person wird den teilnehmenden Personen mit dessen eigenem Motorrad im Rahmen sogenannter Instruktionsfahrten in der Handhabung des Motorrades unterweisen. Die Instruktionsfahrten finden auf öffentlichen Straßen (ggf. Platz oder Rundstrecke) statt.
Diese dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und dem Austesten von Grenzbereichen, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und -technik. Ziel der Instruktionsfahrten ist die Verbesserung der Fahrsicherheit. Jede teilnehmende Person hat sich so zu verhalten, dass er andere Personen in und außerhalb der Gruppe durch sein Verhalten nicht gefährdet. Hintergrund dessen ist, dass im öffentlichen Straßenverkehr (ggf. auf der Rennstrecke) unterschiedlich starke Fahrzeuge gleichzeitig auf der Straße fahren.
Die instruierende Person haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die von teilnehmenden Personen verursacht werden bzw. Teilnehmenden oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung seines Fahrzeugs entstehen. Ausnahme: Die instruierende Person handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Wenn keine Ansprüche gegen die instruierende Person bestehen, können solche Ansprüche auch nicht gegen dessen Betriebsangehörige oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Die teilnehmende Person stellt die instruierende Person von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei.
VIII. Technische Bestimmungen
Grundsätzlich gilt: Das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einwandfreien, betriebssicheren Zustand befinden. Vom Fahrzeug selbst darf keine keine unmittelbare Gefährdung ausgehen. Das bedeutet:
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Für den ordnungsgemäßen technischen Zustand ihres Fahrzeugs ist allein die teilnehmende Person verantwortlich.
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Das Fahrgeräusch des Fahrzeugs darf den geltenden Grenzwert auf der Straße (z.B. Einschränkung in Tirol oder der jeweiligen Rennstrecke) nicht überschreiten.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist GM Training & Touren ohne weitere Vorwarnung berechtigt, die Person von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung der Veranstaltungskosten erfolgt in diesen Fällen nicht.
IX. Schutzkleidung
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzkleidung vor den Folgen eines Unfalls, Sturzes o.ä. zu schützen. Auf allen Veranstaltungen von GM Training & Touren ist geeignete Schutzkleidung gemäß STVO, STVZO (CE-geprüft) verbindlich vorgeschrieben. Beim Befahren einer Rennstrecke gelten die dort gültigen Regularien, die Schutzkleidung betreffend.
Außerhalb der Rennstreckentrainings ist auch Textilbekleidung zulässig, insofern diese über entsprechende Protektoren verfügt. Diese Vorgaben sind für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei nicht Einhalten ist GM Training & Touren ohne weitere Vorwarnung berechtigt, die Person von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung der Veranstaltungskosten erfolgt in diesen Fällen nicht.
X. Verhalten während der Veranstaltung
Jeder teilnehmende Person hat sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmende durch ihr Verhalten nicht gefährdet werden. Das beinhaltet folgende Grundregeln:
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Während der Veranstaltung sind den Anweisungen von GM Training & Touren sowie dessen Mitarbeitern Folge zu leisten.
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Sollte eine Person während der Veranstaltung ärztliche Hilfe benötigen, so entbindet die Person die vor Ort behandelnden Ärzte gegenüber Mitarbeitern GM Training & Touren von Ihrer ärztlichen Schweigepflicht
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Während der gesamten Fahrzeiten von GM Trainings und Touren gilt Alkoholverbot. Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden, führt dies - zur Sicherheit der Gruppe und der betroffenen Person selbst - zum Ausschluss von der Veranstaltung.
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Im Training und während der Touren können Personen mit unterschiedlichen Fahrkenntnissen aufeinandertreffen, daher ist Respekt, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
Dieser Grundregeln sind für die Gewährleistung der Sicherheit ebenfalls unerlässlich. Bei nicht Einhalten ist GM Training & Touren ohne weitere Vorwarnung berechtigt, die Person von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung der Veranstaltungskosten erfolgt in diesen Fällen nicht.
XI. Foto- und Videomaterial
Die auf den Veranstaltungen aufgenommenen Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von GM Training & Touren. GM Training & Touren ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn die teilnehmende Person darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für GM Training & Touren gegenüber dem Kunden entstehen.
XII. Versicherung
GM Training & Touren empfiehlt den Abschluss einer Versicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht. Eine konkrete Versicherungsempfehlung kann angefragt werden.
XIII. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Amtsgericht xxxx
HRB xxxx
XIV. Schlussbestimmungen
Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen alle Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle früher veröffentlichten Geschäftsbedingungen werden durch die vorliegende Version ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur mit der vom Kunden unterschriebenen Haftungsausschlusserklärung möglich. Diese unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung
ist Bestandteil des Vertrags zwischen der teilnehmenden Person und GM Training & Touren.